1 Die Nachhilfe findet regelmäßig, wöchentlich zu den vereinbarten Terminen statt. Abweichende Regelungen sind möglich, bedürfen aber mindestens der Zustimmung des Lehrers sowie des Erziehungsberechtigten. Während der Weihnachts- und Sommerferien (zwischen erstem und letztem Ferientag, maßgeblich ist der Ferienkalender des Bundeslandes NRW) findet keine Nachhilfe statt. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die dadurch entstehenden Ausfallzeiten.
Ein kostenloser Lehrer- und/oder Fachwechsel im Rahmen des Nachhilfeunterrichts ist je nach Kapazitäten möglich. Beides bedarf der Abstimmung mit LEHRREICH.
Der Vertrag kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich fristgerecht einzureichen. Eine E-Mail reicht hierzu nicht aus. Erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht, verlängert sich die Vertragslaufzeit um drei weitere Monate.
Sollte dieser Kooperationsvertrag von Seiten LEHRREICH vorzeitig gekündigt werden, so werden überbezahlte Beträge schnellstmöglich zurück erstattet. Sollte der Vertrag vorzeitig von Erziehungsberechtigten gekündigt werden, so sind die aus dem Vertrag vereinbarten Zahlungen in voller Höhe zu leisten. Ausnahme ist lediglich der Nachweis einer groben, fahrlässigen Pflichtverletzung des Lehrers.
Personenbezogene Daten werden von LEHRREICH ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechtes der Bundesrepublik Deutschland erhoben und verwendet. Diese Daten werden nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Betriebsinteressen in Bezug auf die Beratung und Betreuung der Kunden erhoben, verarbeitet und genutzt. Personenbezogene Daten werden von LEHRREICH nicht an Dritte weitergegeben.
Sollte ein Paragraph dieses Vertrags rechtlich unzulässig sein, so tritt für diesen automatisch die diesem am nächsten kommende rechtlich zulässige Variante in Kraft oder der entsprechende Paragraph wird ersatzlos gestrichen.