Das Bildungspaket

Lernförderung:
Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn das Klassenziel gefährdet ist und die Schule nicht weiterhelfen kann, wird sich in vielen Fällen die Frage gezielter Nachhilfe stellen. Dies ist allerdings in der Regel mit Kosten verbunden, die sich viele Familien nicht leisten können. Kein Kind soll aber von notwendiger Lernförderung ausgeschlossen bleiben. Daher können die erforderlichen Kosten einer geeigneten Lernförderung übernommen werden, um die Schulziele zu erreichen.

Wer kann die Leistungen erhalten?

Haben Sie bzw. Ihre Kinder Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag?

Was muss beachtet werden?

Wichtig ist es, dass Sie die Leistungen rechtzeitig beantragen, d.h. bevor der Bedarf geltend gemacht wird. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihr Jobcenter bzw. direkt an die Verwaltung Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig ein, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen. Bei der Antragstellung erfahren Sie auch, welche Unterlagen / Bescheinigungen Sie noch vorlegen müssen.

Wir helfen Ihnen bei der Ausfüllung des Vertrags und stellen Ihnen gerne die nötigen Unterlagen zur Verfügung!!!

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